LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 28. Dezember 2023

www.ris.bka.gv.at

Nr. 132 Spruch:

Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hinterstoder

Spruch

des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung des Örtlichen Entwicklungskonzeptteils Nr. 1, des Flächenwidmungsteils Nr. 5 sowie des Bebauungsplans Nr. 24 der Gemeinde Hinterstoder

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 21. Dezember 2023 zugestellten Erkenntnis vom 6. Dezember 2023, GZ römisch fünf 73-75/2023-16, gemäß Artikel 139, B-VG zu Recht erkannt:

  1. Ziffer eins
    Der Örtliche Entwicklungskonzeptteil Nr. 1 Änderung Nr. 1.20, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Hinterstoder am 27. November 2019, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Mai 2020 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 28. Mai bis zum 12. Juni 2020,
  2. Ziffer 2
    der Flächenwidmungsteil Nr. 5 Änderung Nr. 5.65, beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Hinterstoder am 27. November 2019, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 15. Mai 2020 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 28. Mai bis zum 12. Juni 2020, und
  3. Ziffer 3
    der Bebauungsplan Nr. 24 "Peham Villa", beschlossen vom Gemeinderat der Gemeinde Hinterstoder am 4. Mai 2021, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 27. Mai 2021 und kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 2. bis zum 17. Juni 2021,
werden als gesetzwidrig aufgehoben. “

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat