LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 14. Dezember 2023

www.ris.bka.gv.at

Nr. 112 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen

Auf Grund des Paragraph 11, Absatz eins und 5 in Verbindung mit Paragraph 8, Absatz eins, des Oö. Straßengesetzes 1991, Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 1991,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 111 aus 2022,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Folgender neu herzustellender Straßenabschnitt (rot gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht:

B140 Steyrtalstraße:
Das Trassenband des neu herzustellenden Abschnitts beginnt bei km 3,201, beschreibt einen leichten Bogen nach Südwesten, um dann westlich verlaufend bei km 4,326 in die bestehende Trasse einzubinden.

Paragraph 2,

  1. Absatz einsDie Einreihung folgendes Straßenabschnitts (blau gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) als Landesstraße wird aufgehoben (Umreihung):
    B140 Steyrtalstraße:
    zwischen km 3,499 und km 4,142, soweit er nicht für die neue Trasse (Paragraph eins,) benötigt wird.
  2. Absatz 2Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnungen der Gemeinderäte der Gemeinden Sierning und Waldneukirchen über die Einreihung des im Absatz eins, bezeichneten Straßenabschnitts als Gemeindestraßen, frühestens jedoch mit der Verkehrsübergabe des neu herzustellenden Straßenabschnitts (Paragraph eins,) wirksam.

Paragraph 3,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat

Anlage