LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2023

Ausgegeben am 10. August 2023

www.ris.bka.gv.at

Nr. 71 Verordnung:

Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Marktgemeinde Micheldorf in Oberösterreich als Gebiet für Geschäftsbauten

Raumordnungsprogramm

der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Marktgemeinde Micheldorf in Oberösterreich als Gebiet für Geschäftsbauten

Auf Grund des Paragraph 11, Absatz eins und 2 sowie des Paragraph 24, Absatz 2, Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), Landesgesetzblatt Nr. 114 aus 1993,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 111 aus 2022,, wird verordnet:

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Die spezifische Eignung des Standorts als Gebiet für Geschäftsbauten wurde im Zuge der Grundlagenforschung im Hinblick auf seine Lage und die zentralörtliche Funktion untersucht.
  2. Absatz 2,Auf Grund der Ergebnisse einer gemäß Paragraph 8, Ziffer 6, Oö. ROG 1994 durchgeführten überörtlichen Raumverträglichkeitsprüfung wird festgestellt, dass die Widmung des Grundstücks Nr. 2204/4, KG Mittermicheldorf, Marktgemeinde Micheldorf in Oberösterreich, im Gesamtausmaß von 14.578 m² als Gebiet für Geschäftsbauten (Paragraph 23, Absatz 3, Oö. ROG 1994) zulässig ist.
  3. Absatz 3,Im Fall der Widmung als Gebiet für Geschäftsbauten ist eine maximale Gesamtverkaufsfläche von 4.000 m² zulässig, wobei ein „Autokundenorientiertes Warenangebot“ gemäß Paragraph 2, Ziffer 3, Litera b, Oö. Geschäftsgebieteverordnung 2021 festzulegen ist.
  4. Absatz 4,In der Anlage ist der Geltungsbereich der Maßnahmen dieser Verordnung dargestellt.

Paragraph 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat

Anlage