LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 1. Juni 2021

www.ris.bka.gv.at

Nr. 53 Verordnung:

Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden

Kundmachung

der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen
der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden

Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden werden gemäß Paragraph 4, Absatz eins und 2 der Oö. Kommunalwahlordnung, Landesgesetzblatt Nr. 81 aus 1996,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 93 aus 2020,, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, des Landesgesetzes über die gemeinsame Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2021, Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2021,, für

Sonntag, den 26. September 2021,

ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 6. Juli 2021 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 1. Juni 2021.

Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der Oö. Kommunalwahlordnung

Sonntag, der 10. Oktober 2021,

festgelegt.

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat