LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 13. November 2020

www.ris.bka.gv.at

Nr. 111 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Vöcklabruck über die Bildung eines Gemeindeverbands („Gemeindeverband interkommunale Betriebs-ansiedelung Region Schwanenstadt - INKOBA Region Schwanenstadt“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Vöcklabruck über die Bildung eines Gemeindeverbands
(„Gemeindeverband interkommunale Betriebsansiedelung Region Schwanenstadt - INKOBA Region Schwanenstadt“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 52 aus 2019,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung der Gemeinden Atzbach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Rüstorf, Schlatt und Schwanenstadt, alle politischer Bezirk Vöcklabruck, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband interkommunale Betriebsansiedelung Region Schwanenstadt - INKOBA Region Schwanenstadt“) wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

Anlage