LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 27. August 2020

www.ris.bka.gv.at

Nr. 75 Verordnung:

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wird

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, aufgehoben wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 2, des COVID-19-Maßnahmengesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 12 aus 2020,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020,, wird verordnet:

Artikel römisch eins

Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird, Landesgesetzblatt Nr. 57 aus 2020,, wird aufgehoben.

Artikel römisch zwei

Diese Verordnung tritt mit 28. August 2020 in Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Mag. Haberlander

Landeshauptmann-Stellvertreterin