LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 28. Februar 2019

www.ris.bka.gv.at

Nr. 24 Mitteilung:

Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach

Kundmachung

der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Peuerbach

Die Oö. Landesregierung hat gemäß Paragraph 4, Absatz eins, der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 1990,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 92 aus 2018,, mit Beschluss vom 25. Februar 2019 der Stadtgemeinde Peuerbach, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Stadtgemeinde Peuerbach:

„In Gold ein silberner, gequaderter Torbau mit aufgeschlagenen roten Türflügeln und drei Zinnen mit schwarzen Schießlöchern. In der durchbrochenen Toröffnung auf einem blauen, vom Schildfuß ausgehenden und mit drei silbernen, eins zu zwei gestellten Ringen belegten Dreiberg ein schwarzer, linkshin gewendeter Rabe mit einem goldenen Eichenzweig mit drei Eicheln im Schnabel.“

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat