LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 28. Februar 2019

www.ris.bka.gv.at

Nr. 23 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2018,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten („INKOBA Region Freistadt“) wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

Anlage