LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. November 2018

www.ris.bka.gv.at

Nr. 89 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur
(„Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 95 aus 2017,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und der Gemeinde Herzogsdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

Anlage