Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 30. November 2017 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 85 Verordnung: | Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Schönegg und Vorderweißenbach |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2 und des Paragraph 8, der Oö. Gemeindeordnung 1990, Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 1990,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2015,, wird verordnet:
Die Gemeinden Schönegg, politischer Bezirk Rohrbach, und Vorderweißenbach, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, werden zu einer Gemeinde vereinigt.
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Vorderweißenbach“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Marktgemeinde“ zu führen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung: |
Hiegelsberger |
Landesrat |