LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 27. Juli 2017

www.ris.bka.gv.at

Nr. 57 Mitteilung:

Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 - 2020 (römisch XXVIII. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 198/2016, Ausschussbericht Beilage Nr. 228/2016, 10. Landtagssitzung)

Mitteilung

betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 - 2020

Gemäß Artikel 56, Absatz 4, des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

  1. Ziffer eins
    Der Oö. Landtag hat beschlossen:
                                Der Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung und des Ziels “Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ für die Periode 2014 - 2020 wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 19, Absatz eins, erster Satz mit 12. Juni 2017 in Kraft getreten.
  3. Ziffer 3
    Der Text der Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt unter Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2017, kundgemacht.

Der Landeshauptmann:

Mag. Stelzer