Jahrgang 2017 | Ausgegeben am 31. Jänner 2017 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 4 Verordnung: | Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Bad Ischl, Bad Goisern am Hallstättersee, Ebensee, St. Wolfgang im Salzkammergut, Hallstatt, Obertraun, Gosau, Strobl und St. Gilgen über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA-Verband Inneres Salzkammergut“) genehmigt wird |
Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4, des § 5 Abs. 1 und 2 und des § 11a Abs. 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/2016, wird im Einvernehmen mit der Salzburger Landesregierung verordnet:
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Bad Ischl, Bad Goisern am Hallstättersee, Ebensee, St. Wolfgang im Salzkammergut, Hallstatt, Obertraun, Gosau, alle politischer Bezirk Gmunden, und der Gemeinden Strobl und St. Gilgen, je politischer Bezirk Salzburg-Umgebung, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA-Verband Inneres Salzkammergut“) wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung: |
Hiegelsberger |
Landesrat |