LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 27. Oktober 2016

www.ris.bka.gv.at

Nr. 65 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Braunau am Inn über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Oberes Innviertel“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Braunau am Inn über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Oberes Innviertel“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2016,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung der Gemeinden Auerbach, Feldkirchen bei Mattighofen, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Perwang am Grabensee, Pfaffstätt sowie Pischelsdorf am Engelbach, alle politischer Bezirk Braunau am Inn, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Oberes Innviertel“) wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

Anlage