LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 29. April 2015

www.ris.bka.gv.at

Nr. 48 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirkes Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirkes Rohrbach und einer Gemeinde des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung
über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung
der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird

Auf Grund des Paragraph 2, Ziffer 3,, des Paragraph 4 und des Paragraph 5, Absatz eins und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 51 aus 1988,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2014,, wird verordnet:

Paragraph eins,

  1. Absatz einsDie Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirkes Rohrbach und der Gemeinde Herzogsdorf, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel“) wird genehmigt.
  2. Absatz 2Der Wortlaut der im Absatz eins, genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

Anlage

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