Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 20. März 2015 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 29 Verordnung: | Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach |
Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2 und des Paragraph 8, der Oö. Gemeindeordnung 1990, Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 1990,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 121 aus 2014,, wird verordnet:
Die Gemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach werden zu einer Gemeinde vereinigt.
Die neue Gemeinde erhält den Namen „Rohrbach-Berg“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ zu führen.
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung: |
Hiegelsberger |
Landesrat |
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