LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 20. März 2015

www.ris.bka.gv.at

Nr. 28 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden , Aigen im Mühlkreis und Schlägl

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2 und des Paragraph 8, der Oö. Gemeindeordnung 1990, Landesgesetzblatt Nr. 91 aus 1990,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 121 aus 2014,, wird verordnet:

Paragraph eins

Die Gemeinden Aigen im Mühlkreis und Schlägl werden zu einer Gemeinde vereinigt.

Paragraph 2

Die neue Gemeinde erhält den Namen „Aigen-Schlägl“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Marktgemeinde“ zu führen.

Paragraph 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

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