Jahrgang 2015 | Ausgegeben am 27. Februar 2015 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 19 Verordnung: | Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2015) |
Auf Grund des Paragraph 39, Absatz 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, Landesgesetzblatt Nr. 132 aus 1997,, in der Fassung des Landesgesetztes Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2014,, wird verordnet:
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2015 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.
Die Anlage 1 enthält die Organisations- und Betriebsformen sowie medizinisch-technische Großgeräte.
Die Anlage 2 enthält die Leistungsmatrix für ausgewählte medizinische Einzelleistungen.
In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten
festgelegt.
Die Anlagen 1, 2 und 3 bilden gemeinsam mit dieser Verordnung den Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015.
Für die Oö. Landesregierung: |
Dr. Pühringer |
Landeshauptmann |
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