LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Februar 2015

www.ris.bka.gv.at

Nr. 19 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2015)

Verordnung

der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015
für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2015)

Auf Grund des Paragraph 39, Absatz 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, Landesgesetzblatt Nr. 132 aus 1997,, in der Fassung des Landesgesetztes Landesgesetzblatt Nr. 56 aus 2014,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans 2015 ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Strukturplans Gesundheit.

Paragraph 2,

Die Anlage 1 enthält die Organisations- und Betriebsformen sowie medizinisch-technische Großgeräte.

Paragraph 3,

Die Anlage 2 enthält die Leistungsmatrix für ausgewählte medizinische Einzelleistungen.

Paragraph 4,

In der Anlage 3 werden für das Bundesland, für die Versorgungsregionen und für die öffentlichen Krankenanstalten

  1. Ziffer eins
    die Planbetten je Fachhauptbereich,
  2. Ziffer 2
    die Standorte und Funktionen, die Fachbereiche und die Organisationsform,
  3. Ziffer 3
    die Intensivbereiche mit den Planbetten sowie die Gesamtbettenhöchstzahl,
  4. Ziffer 4
    die Standorte für besondere Bereiche der Leistungsangebotsplanung und für Referenzzentren,
  5. Ziffer 5
    die Standorte und die Anzahl bestimmter medizinisch-technischer Großgeräte sowie
  6. Ziffer 6
    Umsetzungshorizonte, bis zu denen die jeweiligen Vorgaben spätestens umzusetzen sind,

festgelegt.

Paragraph 5,

Die Anlagen 1, 2 und 3 bilden gemeinsam mit dieser Verordnung den Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2015.

Paragraph 6,

  1. Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
    Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2013 für Oberösterreich
    (Oö. KAP/GGP 2013), Landesgesetzblatt Nr. 67 aus 2013,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 48 aus 2014,, außer Kraft.

  1. Absatz 2Bestehende Einrichtungen haben die in der Anlage 3 enthaltenen Vorgaben bis spätestens zu den in dieser Anlage 3 angeführten und beschriebenen Umsetzungshorizonten zu erfüllen.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Pühringer

Landeshauptmann

Anlagen

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