LANDESGESETZBLATT
FÜR OBERÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 27. Februar 2015

www.ris.bka.gv.at

Nr. 18 Verordnung:

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Energiespar-Verordnung 2008 geändert wird

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Energiespar-Verordnung 2008 geändert wird

Auf Grund des Paragraph 33, Absatz eins, Ziffer 10, des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993, Landesgesetzblatt Nr. 6 aus 1993,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 2014,, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Energiespar-Verordnung 2008, Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2008,, in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 41 aus 2010,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 2, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2Der Zuschuss beträgt für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen bei Verwendung einer Solaranlage 200 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche oder 240 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche. Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohnung betragen. Wurde bei Errichtung des Wohnhauses eine Wohnbauförderung unter Heranziehung des Gesamtenergieeffizienzfaktors fGEE (Paragraph 7, Absatz 2, Oö. Neubauförderungs-Verordnung bzw. Paragraph 3, Absatz 5,
    Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung) zugesichert, so ist die förderbare Kollektorfläche mit höchstens 2,5 m² je Wohnung begrenzt. Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.“

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landesrat

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