„(2)Absatz 2Der Zuschuss beträgt für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen bei Verwendung einer Solaranlage 200 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche oder 240 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche. Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohnung betragen. Wurde bei Errichtung des Wohnhauses eine Wohnbauförderung unter Heranziehung des Gesamtenergieeffizienzfaktors fGEE (§ 7 Abs. 2 Oö. Neubauförderungs-Verordnung bzw. § 3 Abs. 5
Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung) zugesichert, so ist die förderbare Kollektorfläche mit höchstens 2,5 m² je Wohnung begrenzt. Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.“Der Zuschuss beträgt für Reihenhäuser in Mietkauf und Häuser mit mehr als drei Wohnungen bei Verwendung einer Solaranlage 200 Euro pro m² Standard-Kollektorfläche oder 240 Euro pro m² Vakuum-Kollektorfläche. Die Kollektorfläche (Aperturfläche) muss mindestens 2,5 m² je Wohnung betragen. Wurde bei Errichtung des Wohnhauses eine Wohnbauförderung unter Heranziehung des Gesamtenergieeffizienzfaktors fGEE (Paragraph 7, Absatz 2, Oö. Neubauförderungs-Verordnung bzw. Paragraph 3, Absatz 5,
Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung) zugesichert, so ist die förderbare Kollektorfläche mit höchstens 2,5 m² je Wohnung begrenzt. Es dürfen nur Kollektoren verwendet werden, für die eine Produktzertifizierung einer anerkannten Prüfstelle für den Kollektor nach der „Solar Keymark“-Richtlinie vorliegt. Ein Wärmemengenzähler ist vorzusehen.“