LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 7. Juli 2025

64. Gesetz:

NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2025

Der Landtag von Niederösterreich hat am 22. Mai 2025 beschlossen:

NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2025 (NÖ GUG 2025)

Paragraph eins

Gewährung einer Finanzzuweisung an die NÖ Gemeinden

  1. Absatz eins,Das Land Niederösterreich gewährt den NÖ Gemeinden als Ausgleich für teuerungsbedingte Belastungen im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung im Jahr 2025 eine Finanzzuweisung in Höhe von € 7.000.000,-- und in den Jahren 2026 und 2027 jeweils eine Finanzzuweisung in Höhe von € 14.000.000,--.
  2. Absatz 2,Die Finanzzuweisungen sind auf die NÖ Gemeinden je zur Hälfte im Verhältnis ihrer Finanzkraft und ihrer Einwohnerzahl (Paragraph 66, Absatz eins, NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG), LGBl. 9440 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2025,) aufzuteilen. Die Verteilung erfolgt mit der monatlichen Abrechnung der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Oktober 2025, im Jänner 2026 und im Jänner 2027. In den Jahren 2026 und 2027 sind der Berechnung der Finanzkraft vorläufig geschätzte Beträge (Paragraph 66, Absatz 2, NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG), LGBl. 9440 in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2025,) zugrunde zu legen.

Paragraph 2

Außerkrafttreten

Das NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2025 (NÖ GUG 2025), Landesgesetzblatt 64 aus 2025,, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner