LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 3. Februar 2025

32. Gesetz:

NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Dezember 2024 beschlossen:

Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997

Das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, Landesgesetzblatt 0032, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 2, Absatz 3, wird das Wort „den“ durch das Wort „die“ und das Wort „Ausgangsbetrag“ durch das Wort „Ausgangsbeträge“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 26, werden folgende Absatz 11 und 12 angefügt:

  1. Absatz 11,Die in Paragraph 2, Absatz 2, vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß Paragraph 3, des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 64 aus 1997,, entfällt für Bezüge der in Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 genannten Organe bis 31. Dezember 2025 und für Bezüge der in Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4 bis 10 und in Paragraph 23, Absatz eins, genannten Organe bis 30. Juni 2025.
  2. Absatz 12,Der Ausgangsbetrag erhöht sich für Gemeindeorgane für das Kalenderjahr 2025 – anstelle der in Paragraph 2, Absatz 2, vorgesehenen Anpassung – um den Anpassungsfaktor 1,035. Ergibt sich durch die Anwendung dieses Anpassungsfaktors für ein Gemeindeorgan gemäß Paragraph 14, Absatz eins, für das Kalenderjahr 2025 rechnerisch eine monatliche Bezugserhöhung von mehr als € 437,80, so beträgt die monatliche Bezugserhöhung für dieses im Kalenderjahr 2025 € 437,80. Dies findet im Kalenderjahr 2025 bei der Berechnung der Sonderzahlung anteilsmäßig Berücksichtigung.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner