LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2025

Ausgegeben am 28. Jänner 2025

11. Verordnung:

Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Gmünd

Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des Paragraph 3, Absatz eins, des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, Landesgesetzblatt Nr. 3 aus 2015, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 10 aus 2024,, verordnet:

Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Gmünd

Paragraph eins

Geltungsbereich

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Gmünd.

Paragraph 2

Begriffsbestimmung

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

Agrarische Schwerpunkträume: Flächen von besonderer Bedeutung für die landwirtschaftliche Produktion;

Paragraph 3

Zielsetzungen

  1. Ziffer eins
    Vermeidung der Zersiedelung der Landschaft und Minimierung der Inanspruchnahme des Bodens für Siedlungsentwicklung
  2. Ziffer 2
    Sicherstellung der räumlichen Voraussetzung für eine nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit
  3. Ziffer 3
    Vermeidung von räumlichen Nutzungskonflikten
  4. Ziffer 4
    Sicherstellung einer klimaverträglichen Raumplanung unter Bedachtnahme auf die Funktionen „Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Versorgung und Mobilität“

Paragraph 4

Maßnahmen für den Naturraum

In den in den Anlagen 3 bis 13 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:

Andere Widmungsarten dürfen dann festgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die mit der Widmung verfolgte Zielsetzung innerhalb des Gemeindegebiets an keinem Standort außerhalb eines Agrarischen Schwerpunktraums erreicht werden kann.

Paragraph 5

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung

Es werden die in den Anlagen 3 bis 13 grafisch und in der Anlage 14 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.

Paragraph 6

Monitoring

Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.

NÖ Landesregierung

Pernkopf

Landeshauptfrau-Stellvertreter