LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 11. November 2024

62. Gesetz:

NÖ Musikschulgesetz 2000 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 26. September 2024 beschlossen:

Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000

Das NÖ Musikschulgesetz 2000, Landesgesetzblatt 5200, wird wie folgt geändert:

Im Paragraph 15, wird folgender Absatz 5 a, angefügt:

  1. Absatz 5 a,Für jene Dienstverträge der Lehrkräfte, auf die das NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024,, zur Anwendung kommt, gilt hinsichtlich der Bemessung der Förderung gemäß Paragraph 13 bis zum Inkrafttreten der Änderung des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,, folgendes:
    Eine Einreihung in der Verwendungsgruppe MK1 gemäß Paragraph 70, Absatz eins, Ziffer 6, NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024,, entspricht für Zwecke der Förderung einer Einreihung in der Entlohnungsgruppe ms4 gemäß Paragraph 46 g, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl. 2420, jene in MK2 entspricht ms2 und jene in MK3 entspricht ms1. Die Entlohnungsstufe 1 der jeweiligen Verwendungsgruppe gemäß Paragraph 70, Absatz eins, Ziffer 6, NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025, Landesgesetzblatt Nr. 15 aus 2024,, ist dabei für Zwecke der Förderung der Entlohnungsstufe 6 der jeweiligen Entlohnungsgruppe gemäß Paragraph 46 g, des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, Landesgesetzblatt 2420, die Entlohnungsstufe 2 der Entlohnungsstufe 9, die Entlohnungsstufe 3 der Entlohnungsstufe 11, die Entlohnungsstufe 4 der Entlohnungsstufe 12, die Entlohnungsstufe 5 der Entlohnungsstufe 13, die Entlohnungsstufe 6 der Entlohnungsstufe 15 und die Entlohnungsstufe 7 der Entlohnungsstufe 19 gleichzuhalten. Paragraph 13, Absatz 3, Ziffer 3, gilt sinngemäß.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner