LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 28. Oktober 2024

57. Gesetz:

NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 24. Oktober 2024 beschlossen:

Änderung des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (NÖ SAG)

Das NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 70 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 14, wird nach dem Absatz eins, folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Bei Bezugsberechtigten, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine Maßnahme der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt absolvieren und eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes beziehen, erhöhen sich die Höchstsätze gemäß Absatz eins, zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhalts um einen monatlichen Zuschlag
    1. Ziffer eins
      in Höhe von 149,4 Euro ab einer Maßnahmendauer von mindestens vier Monaten,
    2. Ziffer 2
      in Höhe des 2-fachen Betrages gemäß Ziffer eins, ab einer Maßnahmendauer von mindestens 12 Monaten,
      wenn kein Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1977,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 189 aus 2023,, besteht. Die Berücksichtigung des Zuschlages erfolgt ab 1. November 2024.
      Der Zuschlag ist nur für die Monate zu gewähren, in denen eine Maßnahme absolviert wurde und ist bei schuldhaftem Abbruch der Maßnahme entsprechend zu kürzen.
      Die Höhe des in Ziffer eins, bzw. Ziffer 2, angeführten Zuschlags ist jährlich mit dem Anpassungsfaktor gemäß Paragraph 108 f, ASVG zu vervielfachen und in der Verordnung nach Absatz eins, auszuweisen.“

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 16, wird nach Absatz 4, folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5,Der nach Paragraph 14, Absatz eins a, gewährte Bildungszuschlag fließt nicht in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Begrenzung der Haushaltsleistung gemäß Absatz eins, ein.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner