LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2024

Ausgegeben am 20. August 2024

44. Gesetz:

NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024

Der Landtag von Niederösterreich hat am 4. Juli 2024 beschlossen:

NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024 (NÖ GUG 2024)

Paragraph eins

Gewährung einer Finanzzuweisung an die NÖ Gemeinden

  1. Absatz eins,Das Land Niederösterreich gewährt den NÖ Gemeinden als Ausgleich für teuerungsbedingte Belastungen in den Bereichen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in Höhe von 20.048.000,00 Euro.
  2. Absatz 2,Die Finanzzuweisung ist auf die NÖ Gemeinden im Verhältnis ihrer Finanzkraft (Paragraph 56, Absatz 2, NÖ Sozialhilfegesetz 2000) aufzuteilen und mit der Abrechnung der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Oktober 2024 zu überweisen.

Paragraph 2

Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner