Absatz eins,Das Land Niederösterreich gewährt den NÖ Gemeinden als Ausgleich für teuerungsbedingte Belastungen in den Bereichen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in Höhe von 20.048.000,00 Euro.
Jahrgang 2024 | Ausgegeben am 20. August 2024 |
44. Gesetz: | NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024 |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 4. Juli 2024 beschlossen:
Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner