Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes
Das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, LGBl. 7300, wird wie folgt geändert:Das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, Landesgesetzblatt 7300, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, § 1 Abs. 1 lautet:Paragraph eins, Absatz eins, lautet:
„(1)Absatz eins,Zur Durchführung aller Maßnahmen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, des Breitbandinfrastrukturausbaus, der Digitalisierung, der regionalen Infrastruktur und der regionalen betrieblichen Investitionen sowie der angewandten Forschung und Entwicklung dienen, besteht ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit.“
2.Novellierungsanordnung 2, § 4 Abs. 2 dritter Spiegelstrich lautet:Paragraph 4, Absatz 2, dritter Spiegelstrich lautet:
sonstige Einrichtungen oder Gesellschaften, Gemeinden oder Gemeindeverbände, die jeweils
Maßnahmen zur Stärkung der gewerblichen Wirtschaft bzw. des Tourismus und der Freizeitwirtschaft oder
Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, des Breitbandinfrastrukturausbaus, oder
Maßnahmen der regionalen Infrastruktur oder der regionalen betrieblichen Investitionen setzen sowie“
3.Novellierungsanordnung 3, Im § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt:Im Paragraph 11, wird folgender Absatz 3, angefügt:
„(3)Absatz 3,§ 1 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 40/2024 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Stichtag zum 1. Jänner 2024 werden dem Fonds die dem Land Niederösterreich für die Förderung von Projekten der regionalen Infrastruktur und regionalen betrieblichen Investitionen, die mit Stichtag zum 30. Juni 2024 noch laufend und nicht endabgerechnet sind, gewidmeten Mittel übergeleitet; Rückflüsse aus zum Stichtag 30. Juni 2024 laufenden Projekten stehen dem Fonds zu.“Paragraph eins, Absatz eins, sowie Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 40 aus 2024, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Stichtag zum 1. Jänner 2024 werden dem Fonds die dem Land Niederösterreich für die Förderung von Projekten der regionalen Infrastruktur und regionalen betrieblichen Investitionen, die mit Stichtag zum 30. Juni 2024 noch laufend und nicht endabgerechnet sind, gewidmeten Mittel übergeleitet; Rückflüsse aus zum Stichtag 30. Juni 2024 laufenden Projekten stehen dem Fonds zu.“
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner