Absatz 2,Geschäftsführer ist das mit den Angelegenheiten des Einsatzopferfonds nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung betraute Mitglied der Landesregierung.“
Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 11. Dezember 2023 |
65. Gesetz: | NÖ Einsatzopfergesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 25. Oktober 2023 beschlossen:
Das NÖ Einsatzopfergesetz, Landesgesetzblatt 4470, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, Absatz 2, wird das Wort „Wien“ durch das Wort „St. Pölten“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 9, Absatz 2, lautet:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner