LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 30. Dezember 2022

101. Gesetz:

NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2022 beschlossen:

Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973

Das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, Landesgesetzblatt 3700, wird wie folgt geändert:

Paragraph 2, Absatz 5, lautet:

  1. Absatz 5,Bewilligungsinhaber im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, letzter Satz haben die Gebrauchnahme vorher dem Bürgermeister (Magistrat) anzuzeigen und die baubehördliche oder straßenpolizeiliche Bewilligung anzuschließen. Der Gebrauch darf nachträglich untersagt werden, wenn Gründe gemäß Absatz 2, vorliegen. Den Rechtsmitteln gegen die Untersagung kommt keine aufschiebende Wirkung zu.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner