Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 7. November 2022 |
68. Gesetz: | NÖ Strompreisrabattgesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 22. September 2022 beschlossen:
Das NÖ Strompreisrabattgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 54 aus 2022,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 2, Absatz 3, wird folgender Satz angefügt:
„Eine Aliquotierung bzw. Evaluierung der Förderung bzw. der Förderhöhe findet nicht statt.“
Novellierungsanordnung 2, Paragraph 5, lautet:
In berücksichtigungswürdigen Fällen und zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz (Paragraph eins, Absatz 7, Meldegesetz 1991) in Niederösterreich von der NÖ Landesregierung unter Berücksichtigung der Ziele dieses Gesetzes (Paragraph eins,) der NÖ Strompreisrabatt gewährt werden. In besonderen Ausnahmefällen können zur Berechnung der Haushaltsgröße weitere Personen hinzugerechnet werden.“
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 7, wird folgender Absatz 3, angefügt:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner