Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 8. September 2022 |
55. Gesetz: | Gesetz über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand - Aufhebung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2022 beschlossen:
Das Gesetz über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550, die Verordnung über die Besetzung der Mautstelle zur Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550/1, und die Verordnung über die Höhe der Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550/2, werden aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner