Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 8. September 2022 |
54. Gesetz: | NÖ Strompreisrabattgesetz |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 25. Juli 2022 beschlossen:
Zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann natürlichen Personen, die zum Stichtag 1. Juli 2022 einen Hauptwohnsitz (Paragraph eins, Absatz 7, Meldegesetz 1991) in Niederösterreich hatten, von der NÖ Landesregierung der NÖ Strompreisrabatt gewährt werden.
Alle Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen in Angelegenheiten dieses Gesetzes sind von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner