Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 4. Juli 2022 |
40. Gesetz: | NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Mai 2022 beschlossen:
Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, Landesgesetzblatt Nr. 49 aus 2018,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, wird die Wortfolge „Betreiber einer mit einer öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Landesgesetzblatt 5200,“ durch die Wortfolge „Betreiber einer Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, Landesgesetzblatt 5200,“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 3, entfallen die Absätze 1 und 2. Die bisherigen Absätze 3 und 4 erhalten die Bezeichnung Absatz eins und 2,
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner