Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. Jänner 2022 |
4. Gesetz: | NÖ Jugendgesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. November 2021 beschlossen:
Das NÖ Jugendgesetz, Landesgesetzblatt 4600, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis entfällt im römisch eins. Abschnitt der Eintrag
„§ 8a Förderung der Fahrtkosten von Studierenden“
Novellierungsanordnung 2, Im Inhaltsverzeichnis entfällt im römisch eins. Abschnitt der Eintrag
„§ 8c Datenverarbeitung für Förderungen gemäß Paragraph 8 a
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 8 a, entfällt.
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 8 c, entfällt.
Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 31, wird folgender Absatz 6, angefügt:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner