LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 3. Jänner 2022

3. Gesetz:

Geschäftsordnung - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. November 2021 beschlossen:

Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001

Die Geschäftsordnung – LGO 2001, Landesgesetzblatt 0010-0, wird wie folgt geändert:

Paragraph 39, Absatz 4, wird wie folgt abgeändert:

  1. Absatz 4,(Verfassungsbestimmung) Die Beantwortung der Anfrage oder ihre Verweigerung hat innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder mündlich zu erfolgen; die Nichtbeantwortung sowie eine Überschreitung der Frist sind zu begründen (Artikel 32 Absatz 4, NÖ LV 1979).“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner