Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 22. Dezember 2021 |
95. Verordnung: | NÖ Wettterminalabgabenaufteilungsverordnung |
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Dezember 2021 aufgrund des Paragraph 21, Absatz 3, des NÖ Wettgesetzes, Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2020,, verordnet:
Der Ertrag der Wettterminalabgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 50:50 geteilt.
Die Gemeindeanteile am Ertrag der Wettterminalabgabe werden auf die Gemeinden Niederösterreichs auf Grund des Verhältnisses der Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich in der Statistik des Bevölkerungsstandes am 20. Oktober des Jahres, für das die Abrechnung erfolgt, veröffentlichten Ergebnis zur gesamten Einwohnerzahl der Gemeinden Niederösterreichs aufgeteilt und im November des jeweiligen Jahres überwiesen. Die nach dem Monat September einlangenden Gemeindeanteile werden mit den Gemeindeanteilen und nach der Verhältniszahl des folgenden Jahres überwiesen.
NÖ Landesregierung
Schleritzko
Landesrat