Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 7. Dezember 2021 |
77. Gesetz: | Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Oktober 2021 beschlossen:
Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Landesgesetzblatt 1030, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, wird die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfelde“ durch die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfeld“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 2, Absatz 2, wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Abweichend davon gelten für Grenzänderungen von Städten mit eigenem Statut die diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, ausgenommen des Paragraph 12, Absatz 2,, sinngemäß.“
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner