LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 7. Dezember 2021

77. Gesetz:

Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Oktober 2021 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden

Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Landesgesetzblatt 1030, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, wird die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfelde“ durch die Wortfolge „Leopoldsdorf im Marchfeld“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 2, Absatz 2, wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Abweichend davon gelten für Grenzänderungen von Städten mit eigenem Statut die diesbezüglichen Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, ausgenommen des Paragraph 12, Absatz 2,, sinngemäß.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner