LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 8. November 2021

69. Gesetz:

NÖ Verlautbarungsgesetz 2015 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 23. September 2021 beschlossen:

Änderung des NÖ Verlautbarungsgesetzes 2015

Das NÖ Verlautbarungsgesetz 2015, Landesgesetzblatt 0700, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 4, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Die im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sind dem für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zuständigen Mitglied der Bundesregierung entsprechend Paragraph 8, elektronisch zu übermitteln. Nach der Freigabe der Abfrage hat das für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zuständige Mitglied der Bundesregierung diese im Internet unter der Adresse „www.ris.bka.gv.at“ bereit zu halten.“

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 9, Absatz eins, erster Satz lautet:

„Die kundgemachten Rechtsvorschriften sind vom für den Betrieb des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zuständigen Mitglied der Bundesregierung auf Dauer unter der in Paragraph 4, Absatz 2, genannten Internetadresse zur Abfrage bereit zu halten.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner