LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 4. Mai 2021

34. Verfassungsgesetz:

NÖ Landesverfassung 1979 – Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. März 2021 beschlossen:

Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979)

Die NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Artikel 29 Absatz 2, wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die Landesregierung kann dem Landtag auch einen nach Jahren getrennten Voranschlag der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen des Landes für das folgende und nächstfolgende Kalenderjahr vorlegen.“

Novellierungsanordnung 2, Artikel 51 Absatz 2, Litera c, lautet:

  1. Litera c
    Gebarung von Unternehmungen, an denen das Land allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern, soweit es sich um börsennotierte Unternehmungen handelt, mit mindestens 50 vH, im Übrigen mit mindestens 25 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist. Weiters jener Unternehmungen, bei denen eine Beteiligung im Sinne des vorangegangenen Satzes von weniger als 50 vH vorliegt und die das Land allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes erstreckt sich auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe, bei denen die Voraussetzungen gemäß dieser litera vorliegen;“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner