LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 9. Dezember 2020

98. Gesetz:

NÖ Feuerwehrgesetz 2015 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 22. Oktober 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 (NÖ FG 2015)

Das NÖ Feuerwehrgesetz, Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 65, Absatz 3, lautet:

  1. Absatz 3,Wahlvorschläge von Wahlberechtigten, die diesen Vorschlag auch unterfertigen müssen, sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem festgesetzten Wahltermin beim jeweiligen Vorsitzenden der Wahlleitung einzubringen.“

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 65, Absatz 5, wird folgender Satz angefügt:

„Wahlversammlungen im Jahr 2021 sind beschlussfähig, wenn sie den Bestimmungen gemäß einberufen wurden.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner