LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 17. August 2020

63. Gesetz:

Geschäftsordnung - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 2. Juli 2020 beschlossen:

Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001

Die Geschäftsordnung – LGO 2001, Landesgesetzblatt 0010, wird wie folgt geändert:

Nach Paragraph 54, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Der Obmann eines Ausschusses kann beim Präsidenten um die Abhaltung einer Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz ansuchen. Vor Stellung des Ansuchens hat der Obmann des Ausschusses die Ausschussmitglieder und die Landtagsklubs im Wege der Landtagsdirektion über das Ansuchen zu informieren und das Einvernehmen über die Abhaltung einer Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz herzustellen. Das Einvernehmen gilt als hergestellt, wenn binnen 72 Stunden nach Verständigung kein Einwand eines Ausschussmitgliedes bei der Landtagsdirektion einlangt.

Der Obmann des Ausschusses hat dem Präsidenten im Ansuchen einen Vorschlag hinsichtlich des geplanten Zeitpunktes der Ausschusssitzung, der vorläufigen Tagesordnung der Ausschusssitzung und eine Begründung für die Abhaltung der Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz vorzulegen. Der Präsident entscheidet über dieses Ansuchen und legt gegebenenfalls die Entscheidung über die technischen Rahmenbedingungen fest.

Anträge, die in einer Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz gestellt werden sollen, sind mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn der Landtagsdirektion zu übermitteln. Der Ausschuss kann mit Beschluss von dieser Frist abgehen.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner