Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 17. August 2020 |
63. Gesetz: | Geschäftsordnung - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 2. Juli 2020 beschlossen:
Die Geschäftsordnung – LGO 2001, Landesgesetzblatt 0010, wird wie folgt geändert:
Nach Paragraph 54, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:
Der Obmann des Ausschusses hat dem Präsidenten im Ansuchen einen Vorschlag hinsichtlich des geplanten Zeitpunktes der Ausschusssitzung, der vorläufigen Tagesordnung der Ausschusssitzung und eine Begründung für die Abhaltung der Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz vorzulegen. Der Präsident entscheidet über dieses Ansuchen und legt gegebenenfalls die Entscheidung über die technischen Rahmenbedingungen fest.
Anträge, die in einer Ausschusssitzung im Wege einer Videokonferenz gestellt werden sollen, sind mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn der Landtagsdirektion zu übermitteln. Der Ausschuss kann mit Beschluss von dieser Frist abgehen.“
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner