LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 22. Juni 2020

44. Gesetz:

NÖ Buschenschankgesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Mai 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Buschenschankgesetzes

Das NÖ Buschenschankgesetz, Landesgesetzblatt 7045, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 7, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Zwischen den Ausschankzeiten muss, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegen. Abweichend hiervon muss bis 31.12.2020 zwischen den Ausschankzeiten, wenn der Buschenschank innerhalb der gleichen Gemeinde ausgeübt wird, ein Zeitraum von mindestens 2 Wochen liegen.“

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 14, erhält der bisherige Text die Bezeichnung Absatz eins und wird folgender Absatz 2, angefügt:

  1. Absatz 2,Paragraph 7, Absatz 2, zweiter Satz in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 44 aus 2020, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner