LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 22. Juni 2020

43. Gesetz:

NÖ Tourismusgesetz 2010 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Mai 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Tourismusgesetzes 2010

Das NÖ Tourismusgesetz 2010, Landesgesetzblatt 7400, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird nach Paragraph 15, folgende Zeile eingefügt:

„§ 15a Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 15, wird folgender Paragraph 15 a, eingefügt:

„§ 15a

Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19

  1. Absatz eins,Für das Kalenderjahr 2020 ist entgegen Paragraph 13, Absatz 4, kein Interessentenbeitrag zu entrichten.
  2. Absatz 2,Das Land Niederösterreich vergütet den Gemeinden die Einnahmen, die durch ein Unterbleiben der Einhebung des Interessentenbeitrages 2020 ausfallen. Die Festsetzung der Höhe der Vergütung erfolgt auf Grundlage der für das Jahr 2019 gemäß Paragraph 13, Absatz 14, Litera b,) abzuführenden Beträge. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.
  3. Absatz 3,Für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 haben die Verordnungen zur Wertsicherung gemäß Paragraph 12, Absatz 6, Litera b,) und Paragraph 13, Absatz 12, zu unterbleiben.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner