LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 22. Juni 2020

42. Gesetz:

NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Mai 2020 beschlossen:

Änderung des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes

Das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, Landesgesetzblatt 3620, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer eins, wird der Betrag „13,50“ ersetzt durch den Betrag „15,00“.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, wird der Betrag „4,00“ ersetzt durch den Betrag „4,40“.

Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph 4, Absatz 3, werden die Jahreszahlen „2016“ jeweils ersetzt durch die Jahreszahl „2020“.

Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 8, erhält der bisherige Text die Bezeichnung Absatz eins, Folgender Absatz 2, wird angefügt:

  1. Absatz 2,Abweichend von Absatz eins, gelten bis zum 31. Dezember 2023 folgende Prozentsätze:
    Absatz eins, Ziffer eins :, 20% statt 18%
    Absatz eins, Ziffer 2 :, 80% statt 82%.“

Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 13, werden folgende Absatz 5 und 6 angefügt:

  1. Absatz 5,Paragraph 8, Absatz 2 und Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2020, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.
  2. Absatz 6,Bescheide gemäß Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 42 aus 2020, dürfen mit der Maßgabe ihrer frühesten Wirksamkeit mit 1. Jänner 2021 bereits nach der Kundmachung des Gesetzes erlassen werden.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner