LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 17. April 2020

35. Gesetz:

NÖ Gemeindeordnung - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. April 2020 beschlossen:

Änderung der NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO 1973)

Die NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 79, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:

  1. Absatz eins a,Bis zum 31.12.2021 beträgt der in Absatz eins, genannte Prozentsatz 20%. Kassenkredite dürfen nicht zur Bedeckung von Investitionsmaßnahmen verwendet werden.“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 126, Absatz 5, wird folgender Absatz 6, angefügt:

  1. Absatz 6,Paragraph 79, Absatz eins a, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner