Absatz eins a,Bis zum 31.12.2021 beträgt der in Absatz eins, genannte Prozentsatz 20%. Kassenkredite dürfen nicht zur Bedeckung von Investitionsmaßnahmen verwendet werden.“
Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 17. April 2020 |
35. Gesetz: | NÖ Gemeindeordnung - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. April 2020 beschlossen:
Die NÖ Gemeindeordnung 1973, Landesgesetzblatt 1000, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 79, Absatz eins, wird folgender Absatz eins a, eingefügt:
Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 126, Absatz 5, wird folgender Absatz 6, angefügt:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner