Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 10. April 2020 |
31. Gesetz: | NÖ Familiengesetz - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 27. Februar 2020 beschlossen:
Das NÖ Familiengesetz, Landesgesetzblatt 3505, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird die Wortfolge „§ 7 Familienpaß“ durch die Wortfolge „§ 7 Familienpass“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 7, wird die Überschrift „Familienpaß“ durch die Überschrift „Familienpass“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 7, erster Satz lautet:
„Das Land kann NÖ Familien einen Familienpass zur Inanspruchnahme von Förderungen im Sinne dieses Gesetzes selbst oder im Wege der NÖ Familienland GmbH ausstellen.“
Novellierungsanordnung 4, Paragraph 7 a, Absatz 5, lautet:
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner