LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 7. Jänner 2020

4. Gesetz:

NÖ Agrarbezirksbehörde - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. November 2019 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die NÖ Agrarbezirksbehörde

Das Gesetz über die NÖ Agrarbezirksbehörde, Landesgesetzblatt 6075, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, Absatz eins, dritter Satz wird am Satzende der Punkt durch folgende Wortfolge „, der sich des Landesamtsdirektors bedient.“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In der Überschrift des Paragraph 4, entfällt die Wortfolge „, Geschäftsverteilung und Dienstbetrieb“.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 4, Absatz 2, entfällt; weiters entfällt bei Absatz eins, die Absatzbezeichnung.

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner