Jahrgang 2020 | Ausgegeben am 7. Jänner 2020 |
4. Gesetz: | NÖ Agrarbezirksbehörde - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. November 2019 beschlossen:
Das Gesetz über die NÖ Agrarbezirksbehörde, Landesgesetzblatt 6075, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, Absatz eins, dritter Satz wird am Satzende der Punkt durch folgende Wortfolge „, der sich des Landesamtsdirektors bedient.“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In der Überschrift des Paragraph 4, entfällt die Wortfolge „, Geschäftsverteilung und Dienstbetrieb“.
Novellierungsanordnung 3, Paragraph 4, Absatz 2, entfällt; weiters entfällt bei Absatz eins, die Absatzbezeichnung.
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner