LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 4. November 2019

82. Gesetz:

Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2019 beschlossen:

Änderung des Gesetzes über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden

Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Landesgesetzblatt 1030, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, wird die Wortfolge „Neudorf bei Staatz“ durch die Wortfolge „Neudorf im Weinviertel“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph eins, wird nach der Wortfolge „Pernitz Marktgemeinde“ das Wort „Perschling“ eingefügt.

Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph eins, entfällt die Wortfolge „Weißenkirchen an der Perschling“.

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner