Jahrgang 2019 | Ausgegeben am 4. November 2019 |
82. Gesetz: | Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden - Änderung |
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. September 2019 beschlossen:
Das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, Landesgesetzblatt 1030, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Im Paragraph eins, wird die Wortfolge „Neudorf bei Staatz“ durch die Wortfolge „Neudorf im Weinviertel“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph eins, wird nach der Wortfolge „Pernitz Marktgemeinde“ das Wort „Perschling“ eingefügt.
Novellierungsanordnung 3, Im Paragraph eins, entfällt die Wortfolge „Weißenkirchen an der Perschling“.
Der Präsident
Wilfing
Die Landeshauptfrau
Mikl-Leitner