LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 6. Mai 2019

39. Gesetz:

NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 beschlossen:

Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO)

Die NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, Landesgesetzblatt Nr. 1 aus 2019,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis lautet die Zeile vor Paragraph 15 :

„§ 14 Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleitung“

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 5, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Die Gemeindewahlbehörde besteht, trotz der Bestimmung des Paragraph 7, Absatz 5,, aus
    • Strichaufzählung
      dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin oder einer von diesen zu bestellenden ständigen Vertretung als Vorsitzenden oder Vorsitzende und Gemeindewahlleiter oder Gemeindewahlleiterin sowie
    • Strichaufzählung
      aus drei Beisitzern oder Beisitzerinnen.“

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 7, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Die Bezirkswahlbehörde besteht aus
    • Strichaufzählung
      dem Bezirkshauptmann oder der Bezirkshauptfrau, in der Stadt mit eigenem Statut aus dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin, oder einer von diesen zu bestellenden ständigen Vertretung als Vorsitzenden oder Vorsitzende und Bezirkswahlleiter oder Bezirkswahlleiterin sowie
    • Strichaufzählung
      aus vier Beisitzern oder Beisitzerinnen.“

Novellierungsanordnung 4, Im Paragraph 8, Absatz 2, wird das Wort „Vorsitzender“ durch das Wort „Vorsitzenden“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, Im Paragraph 89, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Die Zeile des Inhaltsverzeichnisses vor Paragraph 15,, Paragraph 5, Absatz 2,, Paragraph 7, Absatz 2 und Paragraph 8, Absatz 2, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 2019, treten mit dem in Absatz eins, genannten Zeitpunkt in Kraft.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner