LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 8. April 2019

29. Gesetz:

NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. Februar 2019 beschlossen:

Änderung des NÖ Landes-Personalvertretungsgesetzes

Das NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz, Landesgesetzblatt 2001, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 25, Absatz eins, lautet:

  1. Absatz eins,Die Personalvertreter gemäß Paragraph 3, Absatz 4, dürfen während der Dauer ihrer Funktion nur mit ihrem Willen zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer solchen Dienststelle zugeteilt werden. Die Mitglieder der Wahlkommissionen und Bedienstete gemäß Paragraphen 4 a und 10, dürfen während der Dauer ihrer Funktion nur mit ihrem Willen oder nur mit Zustimmung der Dienststellen- bzw. Landespersonalvertretung zu einer anderen Dienststelle versetzt oder einer solchen Dienststelle zugeteilt werden.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner