LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2019

Ausgegeben am 29. Jänner 2019

8. Gesetz:

NÖ Sozialhilfegesetz 2000 - Änderung

Der Landtag von Niederösterreich hat am 13. Dezember 2018 beschlossen:

Änderung des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 (NÖ SHG)

Das NÖ Sozialhilfegesetz 2000, Landesgesetzblatt 9200, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Im Inhaltsverzeichnis wird im Abschnitt 5 nach dem Eintrag „Verjährung 40“ folgende Zeile eingefügt:

„Löschung von Grundbuchseintragungen                41“

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 40, wird folgender Paragraph 41, eingefügt:

„§ 41

Löschung von Grundbuchseintragungen

Einem Antrag auf Löschung einer Grundbuchseintragung ist zuzustimmen, sofern die Eintragung

  1. Ziffer eins
    aufgrund einer Leistung der Hilfe bei stationärer Pflege (Abschnitt 2) oder der Hilfen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Abschnitt 4), auf die ein Rechtsanspruch besteht, erfolgte und
  2. Ziffer 2
    für diese Leistungen der Sicherstellung der Ersatzforderung aus Vermögen, dessen Verwertung vorerst nicht möglich oder nicht zumutbar war, oder der Sicherstellung einer Kostenersatzforderung aus Vermögen dient.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner