LANDESGESETZBLATT
FÜR NIEDERÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 5. November 2018

72. Gesetz:

NÖ Straßengesetz 1999 – Änderung

 

[CELEX-Nr.: 32015L0996]

Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. September 2018 beschlossen:

Änderung des NÖ Straßengesetzes 1999

Das NÖ Straßengesetz 1999, Landesgesetzblatt 8500, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Paragraph 24, lautet:

„§ 24

Verordnungsermächtigung-Umgebungslärm

Die Landesregierung hat durch Verordnung unter Bedachtnahme auf die Anhänge römisch eins bis römisch sechs der Richtlinie 2002/49/EG (Paragraph 25, Ziffer 4,) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2015/996 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG sowie die Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich des Lärmschutzes, der Lärmminderung und der Lärmverhütung nähere Regelungen zu erlassen über:

  1. Ziffer eins
    die Lärmindizes;
  2. Ziffer 2
    die Bewertungsmethoden für Lärmindizes,
  3. Ziffer 3
    die Schwellenwerte und Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen,
  4. Ziffer 4
    die Anforderungen für die Ausarbeitung, insbesondere Darstellung, Aufmachung, Datenformat und Inhalt, von strategischen Lärmkarten und von Aktionsplänen sowie der damit jeweils im Zusammenhang stehenden Mindestinformationen,
  5. Ziffer 5
    die Festlegung der Ballungsräume,
  6. Ziffer 6
    die Festlegung der ruhigen Gebiete und
  7. Ziffer 7
    die elektronischen Datenformate für die Übermittlung der strategischen Lärmkarten, Geodaten, Aktionspläne und Berichte.
In einer solchen Verordnung kann auch die Verbindlichkeit von technischen Normen und Richtlinien, wie sie insbesondere in den Anhängen römisch eins bis römisch sechs der Richtlinie 2002/49/EG (Paragraph 25, Ziffer 4,), in der Richtlinie (EU) 2015/996 oder in Europäischen Normen (EN-Normen) enthalten sind, angeordnet werden.“

Novellierungsanordnung 2, Im Paragraph 25, wird am Ende der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Ziffer 5, angefügt:

  1. Ziffer 5
    Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Amtsblatt Nr. L 168 vom 1. Juli 2015, Seite 1, in Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nr. L 5 vom 10. Jänner 2018, Seite 35.“

Der Präsident

Wilfing

Die Landeshauptfrau

Mikl-Leitner